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   LG Bremen, 18.12.1992 - 5 T 829/92   

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LG Bremen, 18.12.1992 - 5 T 829/92 (https://dejure.org/1992,13055)
LG Bremen, Entscheidung vom 18.12.1992 - 5 T 829/92 (https://dejure.org/1992,13055)
LG Bremen, Entscheidung vom 18. Dezember 1992 - 5 T 829/92 (https://dejure.org/1992,13055)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1993, 235
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • KG, 02.03.2021 - 1 W 1503/20

    Grundbuchverfahren: Nachweis der Vertretungsmacht des eine transmortale Vollmacht

    Eine transmortale Vollmacht des eingetragenen Berechtigten genügt zum Nachweis der (Vertretungs-) Macht des Bevollmächtigten auch dann, wenn dieser erklärt, Alleinerbe des Vollmachtgebers zu sein; es bedarf keines Nachweises der Erbfolge in der Form des § 35 Abs. 1 GBO (LG Bremen, Rpfleger 1993, 235; Palandt/Ellenberger, a.a.O., § 168 Rn. 4; a.A. OLG Hamm, FGPrax 2013, 148; OLG München, NJW 2016, 3381).
  • OLG Hamm, 10.01.2013 - 15 W 79/12

    Eine transmortale Vollmacht erlischt, wenn der Bevollmächtigte den Vollmachtgeber

    Allerdings wird in der Rechtsprechung und Literatur auch die Gegenmeinung vertreten, wonach der Alleinerbe aufgrund der ihm erteilten Vollmacht auch nach dem Tod weiterhin legitimiert ist, rechtsgeschäftlich als Vertreter des Erblassers zu handeln (so LG Bremen Rpfleger 1993, 235 mit zustimmender Anm. Meyer-Stolte; Palandt/Ellenberger, a.a.O., § 168 Rn 4; Hügel in Beck'scher Online-Kommentar GBO "Grundsätze der rechtsgeschäftlichen Vertretung (Vollmacht)" Rn 47; Bauer/von Oefele/Schaub, a.a.O., AT VII, Rn 112).
  • OLG München, 04.08.2016 - 34 Wx 110/16

    Alleinerbin mit transmortaler Generalvollmacht - Grundbucheintragung trotz

    Etwaigen Zweifeln an der Wirksamkeit der Vollmacht in diesem Fall dadurch zu begegnen, dass dem Antragsteller aufgegeben wird, die fehlende (Allein-)Erbenstellung nachzuweisen, wäre aber überzogen (vgl. Weidlich MittBayNot 2013, 196/199; siehe auch LG Bremen Rpfleger 1993, 235 mit Anm. Meyer-Stolte).

    Denn selbst wenn die (Allein-)Erbenstellung der Beteiligten aufgrund des privatschriftlichen Ehegattentestaments in Frage kommt, ist deren Verfügungsbefugnis über Erbschaftsgegenstände ohne den die Erbenstellung bezeugenden Erbschein und dem von ihm ausgehenden öffentlichen Glauben (vgl. §§ 2365 f. BGB) Beschränkungen ausgesetzt - so augenscheinlich im Grundbuchverkehr wegen § 35 GBO -, die es rechtfertigen und im Interesse eines sicheren Rechtsverkehrs auch notwendig machen, vom Fortbestand der Vollmacht auszugehen (KEHE/Volmer § 35 Rn. 26; Keim DNotZ 2013, 690/693; Weidlich MittBayNot 2013, 196/199; Meyer-Stolte Rpfleger 1993, 235/236).

  • OLG Schleswig, 15.07.2014 - 2 W 48/14

    Transmortale Vorsorgevollmacht: Kein Erbschein vorzulegen, wenn Bevollmächtigter

    Nach der in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Gegenauffassung wird die durch die wirksam erteilte transmortale Vollmacht geschaffene Legitimationswirkung auch durch das Zusammenfallen der Positionen des Bevollmächtigten und des Alleinerben nicht beseitigt (LG Bremen, Rpfleger 1993, S. 235, mit zustimmender Anmerkung Meyer-Stolte; Wilsch in: Hügel, Beck"scher Online-Kommentar GBO, § 35 Rn. 69; Palandt-Ellenberger, BGB, 73. Auflage, § 168 Rn. 4; Mensch, BWNotZ 2013, S. 91 ff.; Keim, DNotZ 2013, S. 692 ff.; Dutta, FamRZ 2013, S. 1513 ff.; Lange, ZEV 2013, S. 343).
  • OLG Braunschweig, 15.07.2019 - 1 W 12/19

    Beschwerde gegen die Zwischenverfügung eines Grundbuchamtes; Verweisung auf eine

    Es kann dahinstehen, ob eine transmortale Vollmacht erlischt, wenn der Bevollmächtigte Alleinerbe des Vollmachtgebers wird (so OLG Hamm, Beschluss vom 10. Januar 2013 - 15 W 79/12 -, ZEV 2013, S. 341 [342] ["Konfusion"]; OLG Stuttgart, Urteil vom 12. Mai 1948 - 1 RS 49/48 -, NJW 1947/48, S. 627 [628]; Avenarius , in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2013, § 2112, Rn. 33 ["Konsolidation"]; a.A. LG Bremen, Beschluss vom 18. Dezember 1992 - 5 T 829/92 -, juris; Weidlich , in: Palandt, 78. Auflage 2019, Einf.
  • OLG München, 26.07.2012 - 34 Wx 248/12

    Grundbuchverfahren: Wirksamkeit einer postmortalen Vollmacht bei angeordneter

    Dieses Recht ist ihm vertraglich eingeräumt (vgl. zum Ganzen auch LG Bremen Rpfleger 1993, 235 m. Anm. Meyer-Stolte).
  • OLG, 04.08.2016 - 34 Wx 110/16

    Grundstücksübertragung durch Insichgeschäft mit transmortaler Vollmacht

    Etwaigen Zweifeln an der Wirksamkeit der Vollmacht in diesem Fall dadurch zu begegnen, dass dem Antragsteller aufgegeben wird, die fehlende (Allein-)Erbenstellung nachzuweisen, wäre aber überzogen (vgl. Weidlich MittBayNot 2013, 196/199; siehe auch LG Bremen Rpfleger 1993, 235 mit Anm. Meyer-Stolte).

    Denn selbst wenn die (Allein-)Erbenstellung der Beteiligten aufgrund des privatschriftlichen Ehegattentestaments in Frage kommt, ist deren Verfügungsbefugnis über Erbschaftsgegenstände ohne den die Erbenstellung bezeugenden Erbschein und dem von ihm ausgehenden öffentlichen Glauben (vgl. §§ 2365 f. BGB) Beschränkungen ausgesetzt - so augenscheinlich im Grundbuchverkehr wegen § 35 GBO -, die es rechtfertigen und im Interesse eines sicheren Rechtsverkehrs auch notwendig machen, vom Fortbestand der Vollmacht auszugehen (KEHE/Volmer § 35 Rn. 26; Keim DNotZ 2013, 690/693; Weidlich MittBayNot 2013, 196/199; Meyer-Stolte Rpfleger 1993, 235/236).

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